Betreiberverantwortung bei Aufzugsanlagen

Regelmäßige Inaugenscheinnahme der Anlagen reduziert Risiken!

Die Betreiberverantwortung für eine Aufzugsanlage umfasst die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Wartung und Überprüfung der Sicherheit der Aufzugsanlage.

Dies umfasst auch die Überwachung und Durchführung von Inspektionen, regelmäßigen Kontrollen durch den Betreiber und Reparaturen sowie die Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften und Standards. Es ist wichtig, dass die Betreiberverantwortung regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage sicher und zuverlässig ist und den Anforderungen der Benutzer entspricht. Nachfolgender Blog-Beitrag konkretisiert diese Anforderungen hier anhand eines Interviews mit dem Leiter der Fördertechnik beim TÜV Hessen: Betreiberverantwortung bei Aufzuganlagen.

Betreiberverantwortung bei Aufzugsanlagen

WEITERE NEUIGKEITEN

12.04.2024

Die Betreiberverantwortung im Sonderbau bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung des Betreibers eines speziellen Bauwerks oder einer Anlage. Der Sonderbau umfasst Gebäude oder Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung bzw. ihrer besonderen Gefährdung eine erhöhte Verantwortung für den Betreiber mit sich bringen.

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