Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Herbst

Der Herbst begleitet uns mittlerweile schon seit einiger Zeit und es dauert nicht mehr lange, bis wir uns in der Winterzeit befinden.

Für Betreiber von Gebäuden bedeutet diese Zeit vor allem, sich der Verkehrssicherungspflicht zu widmen.

Fallendes Laub, Regen, Schneefälle oder auch Glatteis bringen schließlich Gefährdungspotenzial mit sich, sowohl für Mitarbeiter, Besucher, Mieter, Kunden oder Passanten usw.

Doch die Bedeutung der Betreiberverantwortung erstreckt sich nicht nur über die Winterzeit, sondern über das gesamte Jahr hinweg!

Der tatsächliche Umfang dieser Pflichten und potenzielle rechtliche Auswirkungen im Schadensfall sind vielen Immobilienbetreibern nach wie vor wenig präsent. Die Rechtslage ist komplex und verändert sich stetig. Hinzu kommt, dass der Betreiber nicht nur gesetzlichen Anforderungen, sondern ebenfalls Verordnungen, technischen Regeln, Unfallverhütungsvorschriften sowie anlagenbezogenen Anforderungen unterliegt. Ein Betreiber hat die originäre Ausführungsverantwortung für alle ihm obliegenden Betreiberpflichten, welche sowohl allgemeine Unternehmerpflichten, die Wahrnehmung des sozialen Arbeitsschutzes sowie den technischen Arbeitsschutz bzw. die Arbeitssicherheit umfassen.

Wird nur einmal die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen oder fahrlässig gehandelt, kann das schwerwiegende Folgen haben. Sämtliche Pflichten können natürlich an Dritte (bspw. Dienstleister) delegiert werden, doch auch hier ist Vorsicht geboten.

Ausschlaggebend ist insbesondere eine konkrete Pflichtendefinition, eine organisatorisch klar geregelte Aufgabenverteilung sowie eine Auswahl der kompetenten und fachlich qualifizierten Person(en).

Somit sind neben den Vertragsinhalten auch die Befugnisse sowie Befähigungen des Dritten durch den Auftraggeber bedeutsam um diesen Pflichten rechtssicher nachkommen zu können.

Eine Delegation bedeutet also keinesfalls einen vollständigen Entzug der Verantwortlichkeit - Auswahl-, Kontroll- und Überwachungspflichten verbleiben immer beim Betreiber!

Unterstützen kann hier der Facility Manager Peter Schmidt: Ob durch ein erstes unverbindliches Gespräch, die Erstellung eines detaillierten Audits, um potenzielle Mängel und Haftungsrisiken aufzudecken oder auch eine spezifische Beratung.

Nutzen auch Sie die langjährige Expertise des professionellen Facility Managers Peter Schmidt und nehmen Sie Kontakt auf!

info@der-facility-manager.com

 

Betreiberverantwortung im Herbst

WEITERE NEUIGKEITEN

12.04.2024

Die Betreiberverantwortung im Sonderbau bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung des Betreibers eines speziellen Bauwerks oder einer Anlage. Der Sonderbau umfasst Gebäude oder Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung bzw. ihrer besonderen Gefährdung eine erhöhte Verantwortung für den Betreiber mit sich bringen.

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