Betreiberverantwortung: Arbeitsplatzbelüftung während Covid-19

Richtig lüften in Pandemiezeiten

Neben Abstand, richtiger Hygiene und Atemschutzmasken gehört auch das richtige Lüftungsverhalten am Arbeitsplatz zu einem umfangreichen Schutz vor dem Coronavirus. Die VBG hat hierzu Empfehlungen zum Lüften zusammengestellt.

"Das Coronavirus wird vor allem über kleinste Tröpfchen in der Luft und feinste luft­getragene Flüssig­keits­partikel, sogenannte Aerosole, über­tragen. Gerade in geschlossenen Räumen verteilen sich die Partikel, sodass Husten, Niesen oder schon Ein- und Aus­atmen bei einer infizierten Person schnell zur Verbreitung des Virus über den empfohlenen Mindest­abstand von 1,5 Metern hinaus führen kann. Am Arbeits­platz ist es daher wichtig, neben den üblichen Vorkehrungen wie Mindest­abstand und Mund-Nasen-Bedeckung auch auf richtiges Lüften zu setzen. Ein regel­mäßiger Luft­aus­tausch hilft, die Virus­last zu senken. Wie die Arbeits­räume effizient gelüftet werden können und welche Lüftungs­geräte empfohlen werden, erfahren Sie hier.

Freie Lüftung

Das Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern ist am effektivsten, da zumeist schon wenige Minuten Frisch­luft­zufuhr aus­reichend sind. Achten Sie darauf, dass Sie idealer­weise alle Fenster sowie die Türen möglichst mehrerer Räume öffnen. Das sorgt für eine hohe Zirkulation. Dabei ist zu beachten, dass die Effektivität der freien Lüftung von den äußeren Witterungs­bedingungen, zum Beispiel Wind­richtung und Temperatur­differenz zwischen Innen- und Außen­luft, abhängig ist. Als Faust­regel für Büro­räume gilt: stündlich zwischen drei Minuten im Winter und zehn Minuten im Sommer lüften; Besprechungs- und Seminar­räume, aber auch andere Räume, die von mehreren Personen genutzt werden (zum Beispiel Pausen-, Bereitschafts­räume und Kantinen), sollten vor und nach der Benutzung oder mindestens alle 20 Minuten gelüftet werden. Durch das regel­mäßige Lüften kann es natürlich passieren, dass die empfohlene Zimmer­temperatur vorüber­gehend unter­schritten wird. Es ist jedoch die klare Empfehlung, der Frisch­luft­zu­fuhr den Vorrang zu geben und sich notfalls mit angemessener Kleidung auf die kurz­zeitigen Gegebenheiten einzustellen.

Raumluft­technische Anlagen

Eine ausreichende Außenluft­zufuhr trägt zur Verringerung einer viren­belasteten Aerosol­konzentration bei, deshalb sollten dezentrale raum­luft­technische Anlagen (RLT-Anlagen) nicht abgeschaltet werden. Die Außen­luft­zu­fuhr über die RLT-Anlagen sollte statt­dessen erhöht und ein Umluft­betrieb vermieden oder reduziert werden. Kann ein Umluft­betrieb nicht vermieden werden, sollten nach Möglichkeit höhere Filter­stufen eingesetzt werden (zum Beispiel von Klasse F7 auf F9). Fahren Sie die RLT-Anlagen mindestens zwei Stunden vor der Nutzung des Gebäudes auf Nenn­leistung und nach der Nutzung, also nachts oder am Wochen­ende, mit abgesenkter Leistung weiter.

Umluft­geräte

Umluftgeräte wie Klimageräte, Heizlüfter und Ventilatoren verfügen in der Regel nicht über geeignete Filter, um die eventuell viren­belasteten Aerosole effektiv aus der Raum­luft zu entfernen. Deshalb sollten Sie diese Geräte möglichst nur in Innen­räumen mit Einzel­belegung nutzen – ein zusätzlicher Luft­aus­tausch von außen ist sinn­voll. Setzen Sie trotzdem Umluft­geräte in Innen­räumen mit einer Belegung von mehreren Personen ein, ist eine Gefährdungs­beurteilung durch­zu­führen.

Luftreiniger

Bei der ergänzenden Verwendung von Luftreinigern besteht dasselbe Problem wie bei der Verwendung von mobilen Umluft­geräten: Durch den Umluft­betrieb wird keine Außen­luft in den Innen­raum geführt, sondern lediglich die vorhandene Luft gleich­mäßig im Raum verteilt. Stellen Sie also eine Frisch­luft­zufuhr von außen sicher."

(Quelle: https://www.certo-portal.de/sicher-arbeiten/artikel/coronavirus-richtig-lueften-in-pandemiezeiten/?pk_campaign=certo-infomail)

Betreiberverantwortung: Lüften während der Pandemie

WEITERE NEUIGKEITEN

12.04.2024

Die Betreiberverantwortung im Sonderbau bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung des Betreibers eines speziellen Bauwerks oder einer Anlage. Der Sonderbau umfasst Gebäude oder Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung bzw. ihrer besonderen Gefährdung eine erhöhte Verantwortung für den Betreiber mit sich bringen.

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