Betrachtung der Planungen aus der Perspektive des sich anschießenden Betriebs des Gebäudes.

Der Mehrwehrt von „Baubegleitendes Facility Management".

Die Organisation des Gebäudebetriebs und die Erstellung eines Betriebskonzepts sind beim Baubegleitenden Facility Management entscheidende Schritte, um sicherzustellen, dass das geplante Gebäude nach Erstellung effizient und reibungslos betrieben werden kann.

Der Mehrwehrt von „Baubegleitendes Facility Management“ ergibt sich aus der Betrachtung der Planungen aus der Perspektive des sich anschießenden Betriebs des Gebäudes. Die Organisation des Gebäudebetriebs und die Erstellung eines Betriebskonzepts sind dabei entscheidende Schritte, um sicherzustellen, dass das geplante Gebäude nach Erstellung effizient und reibungslos betrieben werden kann. Hierzu ist eine Fülle von Schritten und Aspekten, die bei der Organisation des Gebäudebetriebs und der Erstellung eines Betriebskonzepts berücksichtigt werden sollten durch das Facility Management zu erarbeiten:

  1. Zieldefinition und -analyse:
    • Klärung der späteren Ziele des Gebäudebetriebs. Dies umfasst u.a. die Sicherstellung des Objektschutzes, Energieeffizienz, Komfort für die Nutzer sowie die Verlängerung der Lebensdauer der Gebäudeinfrastrukturen
    • Analyse der Gebäudenutzung, auch um die spezifischen Anforderungen und Erwartungen der Nutzer konkret zu erarbeiten
  2. Gebäudedokumentation:
    • Erstellung einer Inventarliste aller (technischen) Anlagen und Ausstattungen im Gebäude
    • Dokumentation der Wartungs- und Bedienungsanleitungen für die gesamte Technischen Anlagen und technischen Einbauten im Objekt
  3. Organisationsstruktur für den Gebäudebetrieb:
    • Definition der Verantwortlichkeiten und Rollen für das Betriebspersonal, unerheblich ob dies mit internen oder externen Fachkräften durchgeführt werden soll
    • Festlegung der Hierarchien und Kommunikationswege, auch um eine effektive Zusammenarbeit aller späteren Beteiligten (Facility Management, Property Management, Eigentümer, Mieter, Nutzer, Dienstleister, etc.) sicherzustellen
  4. Betriebsprozesse und -pläne:
    • Entwicklung und Festlegung der erforderlichen Betriebsprozesse für Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Sicherheit, Inspektionen, Sachverständigenprüfungen, Energiemanagement und weitere sich aus der Nutzung ergebende spezifische Prozesse
    • Erstellung eines Wartungsplans für alle (technischen) Anlagen und Ausrüstungen
  5. Energiemanagement:
    • Implementierung eines Energiemanagementsysteme, insbesondere um hier den Energieverbrauch zu überwachen und zu optimieren
    • Integration von energieeffizienten Technologien und Praktiken inkl. Festlegung Parameter MSR / GLG
    • Ggf. Festlegung Messstellenkonzept
  6. Sicherheitsmaßnahmen:
    •  Definition und Implementierung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren für den Gebäudebetrieb
    • Schulungskonzept des Betriebspersonals in Bezug auf Sicherheitsrichtlinien.
  7. Berichterstattung und Festlegung Austausch Stakeholder:
    • Implementierung eines Systems zur Dokumentation von Betriebsaktivitäten, Wartungen, Instandsetzungen sowie Kostenverbräuche
    • Erstellung eines Berichtswesen über den Betriebszustand, Performance des Objektbetriebs sowie Maßnahmen bei Abweichungen
  8. Technologieintegration:
    • Erarbeitung eines Konzepts zur Integration von intelligenten Gebäudetechnologien für effizienteres Betriebsmanagement (wie z.B. MSR-GLT, KI gestützte Prozesse, ggf. „Predictive Maintenance“, etc.)
    • Implementierung eines Facility-Management-System (FMS) für die zentrale Überwachung und Steuerung, ggf. auch vollständige Digitalisierung des Objektbetriebs mittels einer CAFM-Software (Computer Aided Facility Management)
  9. Schulung und Entwicklung:
    • Erstellung eines Schulungskonzepts für das Betriebspersonal
    • Definition und Festlegung Inbetriebnahmekonzept inkl. Einweisung des Bedienpersonals auf die Technischen Anlagen
    • Konzept Schulungen für Notfallsituationen sowie bei Bedarf Integration in den Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen der Beschäftigten für den technischen Anlagenbetrieb)
  10. Kontinuierliche Verbesserung:
    • Festlegung von Mechanismen zur kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung der Betriebsprozesse
    • Sammeln von Feedback der Nutzern und dem Betriebspersonal, auch um bei Abweichungen hier Anpassungen vorzunehmen

Die Erstellung eines Betriebskonzepts erfordert daher eine sorgfältige Planung und Abstimmung aller relevanten Aspekte. Es ist wichtig sicherzustellen, dass das Betriebspersonal gut geschult ist und dass klare Prozesse und Verfahren vorhanden sind, um einen effizienten und nachhaltigen Betrieb des Gebäudes zu gewährleisten. Für diese komplexen Aufgabenstellungen bedarf es eines erfahrenen Facility Managers, der hier einen echten Mehrwert für den späteren Betrieb des Gebäudes bietet. Sollten Sie hier eine entsprechenden Unterstützung benötigen sprechen Sie gerne Der-Facility-Manager Peter Schmidt an, aufgrund einer mehr als 25-jährigen Erfahrung auf diesen Gebiet bieten wir auch für Ihr Bauvorhaben eine Lösung! www.der-facility-manager.com.

Baubegleitendes Facility Management - Peter Schmidt

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12.04.2024

Die Betreiberverantwortung im Sonderbau bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung des Betreibers eines speziellen Bauwerks oder einer Anlage. Der Sonderbau umfasst Gebäude oder Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung bzw. ihrer besonderen Gefährdung eine erhöhte Verantwortung für den Betreiber mit sich bringen.

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