Organisation des betrieblichen Brandschutzes bei Inbetriebnahme Neubauprojekte

Baubegleitendes Facility Management und Brandschutz

Ein wesentlicher Baustein zur Implementierung des organisatorischen Brandschutzes ist die Brandschutzordnung. Diese ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude/Betrieb anzupassen.

Eine allgemeingültige Vorlage für Brandschutzordnungen kann es daher schwerlich geben. Unter Umständen sind zudem besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren, z.B. die Gestellung und Präsenzpflicht eines Brandschutzbeauftragten zu beachten.

Eine Brandschutzordnung ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten. Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden. Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.

Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet.

Wenn auch Sie hier in der Inbetriebnahme Phase der Immobilie einen professionellen Brandschutz implementieren möchten sprechen Sie mich gerne an! Der-Facility-Manager Peter Schmidt verfügt hier über eine langjährige Erfahrung aus Industrie, Handel, Produktion und Verwaltung. Nehmen Sie Kontakt auf: 
info@der-facility-manager.com

Baubegleitendes Facility Management und Brandschutz

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12.04.2024

Die Betreiberverantwortung im Sonderbau bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung des Betreibers eines speziellen Bauwerks oder einer Anlage. Der Sonderbau umfasst Gebäude oder Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung bzw. ihrer besonderen Gefährdung eine erhöhte Verantwortung für den Betreiber mit sich bringen.

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