Auch für mobile Arbeitsplätze (im Homeoffice) ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich!

Auch für mobile Arbeitsplätze (im Homeoffice) ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich!

Bei einem mobilen Arbeitsplatz (=Tele­arbeits­platz) handelt es sich um einen fest eingerichteten Bildschirmarbeits­platz im häuslichen Umfeld. Der Arbeitgeber ist für die Einrichtung dieses Arbeitsplatzes verantwortlich. Grundlage dafür sind die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung.

Idealerweise sollte ein mobiler Arbeitsplatz vergleichbar eingerichtet sein wie ein Bildschirmarbeitsplatz im Unternehmen. Für mobile Arbeitsplätze entfällt die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung. Ansonsten sind die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsschutzgesetz zu beachten!

Gerade über längere Zeiträume hinweg kann es durch ungünstige ergonomische Arbeitsbedingungen und Bewegungsmangel zu Beschwerden kommen. Die Folgen können zum Beispiel Rücken­beschwerden und muskuläre Verspannungen sein und durch Bewegungsmangel erhöht sich das Risiko für Erkrankungen wie Übergewicht, Bluthochdruck oder Diabetes. Im Rahmen einer Gefährdungs­beurteilung sind Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Tätigkeit im Homeoffice verbundenen Gefährdungen zu ermitteln. Im Anschluss hierzu sind Maßnahmen festzulegen, um diese Gefährdungen zu minimieren oder im bestem Fall gänzlich zu beseitigen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen im Homeoffice ist es unbedingt erforderlich, die Beschäftigten zu beteiligen, da die Tätigkeit in ihrem Privatbereich ausgeübt wird.

Der-Facility-Manager Peter Schmidt unterstützt Sie sowohl im Unternehmen als auch bei der Gestaltung von Homeoffice Arbeitsplätzen.

Arbeitsschutz im Homeoffice

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12.04.2024

Die Betreiberverantwortung im Sonderbau bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung des Betreibers eines speziellen Bauwerks oder einer Anlage. Der Sonderbau umfasst Gebäude oder Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung bzw. ihrer besonderen Gefährdung eine erhöhte Verantwortung für den Betreiber mit sich bringen.

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